Erben und Vererben plus

Erben und Vererben


Sie möchten zu Lebzeiten festlegen, an wen Ihr Vermögen oder ein Teil davon im Todesfall gehen soll? Das Erbrecht ist in über vierhundert Paragrafen im BGB geregelt, so dass unter Umständen sehr viel zu beachten ist. Dazu kommen noch erbschaftssteuerliche Auswirkungen, die berücksichtigt werden sollten.


Ich lotse Sie gerne durch diesen Paragrafen-Dschungel, um Ihnen den Weg zu zeigen, der Sie zu Ihrem gewünschten Ziel führt. 


Die Hinzuziehung eines Notars ist nicht erforderlich, da eine handschriftliche, datierte und unterschriebene Fassung Ihrer letztwilligen Verfügung genügt. Für geringe Gebühren kann diese beim Amtsgericht hinterlegt und im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer erfasst werden. Änderungen sind jeder Zeit möglich. Die nicht unerheblichen Beurkundungsgebühren eines Notariats sind gegebenenfalls besser in einer begleitenden, wirtschaftlichen und steuerlichen Beratung angelegt, die Notare in der Regel nicht leisten. Ein "notarielles Testament" kann aber auch Vorteile haben, z. B. wenn es um Immobilien geht.


Wenn Sie bedacht werden sollen, bereits wurden oder nicht bedacht werden, egal ob mit Erbteil, Nachlass, Pflichtteil o. a., sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen. Auch dazu berate ich Sie gerne.


Wenn Sie als Erbe den Nachlass nicht überblicken und sogar befürchten, dass der Nachlass überschuldet sein könnte, ist eine Nachlassverwaltung eine gute Möglichkeit, das Erbe anzutreten, wenn Sie es nicht ausschlagen wollen.

So wie der Ulmer Spatz beim Bau des Ulmer Münsters half, zeige ich Ihnen besonders bei sperrigen Angelegenheiten den für Sie rechtlich und wirtschaftlich passenden Weg.

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