Honorar
Für ein erstes Beratungsgespräch, das in der Regel eine Stunde nicht überschreiten sollte, berechne ich für Verbraucher 160 € einschl. Umsatzsteuer unabhängig vom Gegenstandswert.
Für weitere Tätigkeiten schließe ich mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung ab, in der wir ein
Pauschalhonorar oder ein Zeithonorar mit einem Stundensatz von 180 € zuzüglich Umsatzsteuer festlegen.
Bei gerichtlichen Verfahren dürfen die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwalts-vergütungsgesetz (RVG) jedoch nicht unterschritten werden.
Steuerangelegenheiten rechne ich nach der Vergütungsordnung für Steuerberater u.a. (StBVV) ab.
Bei einer Summe positiver Einkünfte von beispielsweise 42.000 € betragen die Kosten ohne Ermittlung einzelner Einkunftsarten (z. B. aus Gewerbebetrieb oder Vermietung) für eine einfache Einkommensteuererklärung 160,17 €.