Honorar

Honorar


Für ein erstes Beratungsgespräch, das in der Regel eine Stunde nicht überschreiten sollte, berechne ich für Verbraucher 160 € einschl. Umsatzsteuer unabhängig vom Gegenstandswert.



Für weitere Tätigkeiten schließe ich mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung ab, in der wir ein Pauschalhonorar oder ein Zeithonorar mit einem Stundensatz von 180 € zuzüglich Umsatzsteuer festlegen.


Bei gerichtlichen Verfahren dürfen die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwalts-vergütungsgesetz (RVG) jedoch nicht unterschritten werden. 


Steuerangelegenheiten rechne ich nach der Vergütungsordnung für Steuerberater u.a. (StBVV) ab.


Bei einer Summe positiver Einkünfte von beispielsweise 42.000 € betragen die Kosten ohne Ermittlung einzelner Einkunftsarten (z. B. aus Gewerbebetrieb oder Vermietung) für eine einfache Einkommensteuererklärung 160,17 €.

So wie der Ulmer Spatz beim Bau des Ulmer Münsters half, zeige ich Ihnen besonders bei sperrigen Angelegenheiten den für Sie rechtlich und wirtschaftlich passenden Weg.

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