Wenn Eigentum an einem Grundstück erworben oder übertragen werden soll, bedarf dies der notariellen Beurkundung (§ 311b BGB). Die Hinzuziehung eines Notars ist notwendig. Allerdings muss dieser unparteiisch sein.
Da es aber um Ihre Interessen geht, berate ich Sie gerne; am besten schon im Vorfeld bei der Vertragsgestaltung, aber auch als Rechtsbeistand während eines Notartermins.
Ich berate Sie über die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen nicht nur beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie, sondern auch bei
Schenkungen,
Finanzierungsangelegenheiten,
Teilungserklärungen
der Bestellung von Dienstbarkeiten, Nießbrauchrechten etc.
und kann mit Ihnen oder für Sie auch Verhandlungen führen.
So wie der Ulmer Spatz beim Bau des Ulmer Münsters half, zeige ich Ihnen besonders bei sperrigen Angelegenheiten den für Sie rechtlich und wirtschaftlich passenden Weg.